Behinderte
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung in der Gesellschaft.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit als eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen stehen deshalb im Mittelpunkt unserer Behindertenpolitik.
Wir verstehen Behinderung als körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Sie kann auch eine Form von Lernbehinderung oder Verhaltensstörung sein. Behinderungen gibt es in verschiedenen Ausmaßen.
Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel und in der Freizeit, kann man von einem positiven Miteinander sprechen. Fachleute bezeichnen dies als „Inklusion“.
Wir, die Schleswigsche Partei, setzen uns dafür ein, dass:
- Menschen mit Behinderung und deren Organisationen bei Beschlüssen, die sie betreffen, nach Möglichkeit einbezogen werden.
- für alle Menschen mit Behinderung Beratungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
- diesen Menschen sachgemäße Hilfe angeboten wird, die ggf. als Hilfe zur Selbsthilfe gestaltet wird.
- die Kompetenzen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt und entsprechend eingesetzt werden.
- Menschen mit körperlicher Behinderung sich barrierefrei im öffentlichen Raum bewegen können.
- freiwillige Organisationen, die Behinderte unterstützen, Zuwendungen von der öffentlichen Hand erhalten können.
- öffentliche und private Unternehmen Arbeitsplätze für Behinderte nach den Anforderungen und Bedürfnissen dieser einrichten. Dafür können öffentliche Förderprogramme entwickelt werden.