Die Schleswigsche Partei von 1920-1945

Der Versailler Friedensvertrag bestimmte für Schleswig eine Volksabstimmung in zwei Abstimmungszonen, die in der 1. Zone (Nordschleswig) am 10. Februar 1920 en-bloc durchgeführt wurde. Sie ergab ca. 25.000 Stimmen für Deutschland und 75.000 Stimmen für Dänemark. Daraufhin wurde Nordschleswig im Juli 1920 an Dänemark abgetreten.

In Nordschleswig organisierte sich daraufhin eine deutsche Volksgruppe, deren Stärke auf etwa 15.000 Wähler, insgesamt ca. 30.000 Mitglieder, geschätzt wurde.

Im August 1920 wurde der „Schleswigsche Wählerverein“ gegründet. Aufgrund der unterschiedlichen Abstimmungsverfahren (1. Zone en-bloc / 2. Zone gemeindeweise) wurde die Forderung nach einer neuen Abstimmung und einer Grenzrevision zum zentralen Programmpunkt des Wählervereins. Außerdem trat der Wählerverein für das Recht der Deutschen in Nordschleswig ein, sich „in Kirchen-, Schul- und allen völkischen Angelegenheiten selbst zu verwalten“. Insbesondere die Forderung nach einer Grenzrevision war in den 20er und 30er Jahren ein wesentlicher Grund für politische Konflikte zwischen Deutschen und Dänen. Kulturpolitisch werden der deutschen Minderheit entsprechend den auch sonst in Dänemark geltenden Gesetzen für Privatschulen und freikirchliche Arbeit relativ gute Bedingungen gewährt.

Bei der ersten Folketingswahl nach der Volksabstimmung nahm der Wählerverein unter dem Namen Schleswigsche Partei (Slesvigsk Parti) an der Wahl teil und erzielte ein Mandat, das von 1920 bis 1939 von Johannes Schmidt-Wodder wahrgenommen wurde, danach war der nationalsozialistische Volksgruppenführer Jens Möller bis 1943 Mitglied des Folketings.