Die Schleswigsche Partei von 1945-1960

In den Jahren 1933-1945 hatte sich die deutsche Volksgruppe mehrheitlich dem Nationalsozialismus zugewandt. Im Jahr 1943 kam eine Reihe deutschgesinnter Männer zusammen, die Abstand zur nationalsozialistisch geprägten Volksgruppenführung nahmen und die später als „Haderslebener Kreis“ bezeichnet wurden. Sie formulierten eine Erklärung, in der sie sich zu Demokratie und Loyalität dem dänischen Staat gegenüber bekannten. Diese „Haderslebener Erklärung“ bildete nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges den Grundstein für einen organisatorischen Neuanfang der deutschen Volksgruppe.

Bereits im November 1945 wurde als neue Hauptorganisation der „Bund Deutscher Nordschleswiger“ gegründet und eine Loyalitätserklärung dem dänischen Staat gegenüber abgegeben. Einen entscheidenden Bruch mit der bisherigen Politik bedeutete die Tatsache, dass die Grenzrevision als politisches Ziel aufgegeben wurde. Aufgrund ihrer engen Bindung an den Nationalsozialismus in Deutschland und der Unterstützung der deutschen Besatzungsmacht in Dänemark zwischen 1940 und 1945 waren zur gleichen Zeit viele deutsche Nordschleswiger aufgrund der sogenannten Rechtsabrechnung (Retsopgør) mit Gesetzen mit rückwirkender Kraft in Haft. An der ersten Folketingswahl nach Kriegsende, am 30. Oktober 1945, nahm die deutsche Minderheit nicht teil.

Bei der Folketingswahl am 22. September 1953 konnte Hans Schmidt-Oxbüll ein Mandat erreichen, das er bis 1964 ausübte. Eine wichtige Grundlage für die Befriedung im deutsch-dänischen Grenzland sind die sogenannten Bonn-Kopenhagener Minderheitenerklärungen aus dem Jahre 1955. In diesen Erklärungen wird das freie Bekenntnis zu einer Minderheit festgehalten, das von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden darf.